Der Gesetzgeber hat gefordert - wir haben geliefert!

Durch die Novellierung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind für Immobilienverwalter und Immobilienmakler qualifizierte Fortbildungen gesetzlich vorgeschrieben. Damit wurde den Forderungen Rechnung getragen, dass nur entsprechend qualifizierte Personen solche Dienstleistungen anbieten dürfen. 

 

Wir sind seit 1996 im Immobiliengeschäft tätig und wissen, dass die Kenntnis der immobilienspezifischen Rechtsgrundlagen und die aktuelle Rechtsprechung absolute Grundlage für unsere täglichen Arbeit darstellen.

 

Auch um unser Rechtswissen auf dem aktuellem Stand zu halten, betrachten wir die gesetzlich verankerte Weiterbildungsverpflichtung als wichtiges Instrument und Grundlage für eine seriöse und fachlich fundierte Arbeit als Immobilienverwalter und Immobilienmakler.

 

Wir haben die Anforderungen nach § 34c Abs. 2a GeWo i.V.m. § 15b  Abs. 1 MaBV erfüllt.

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